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   FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11   

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FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11 (https://dejure.org/2014,16382)
FG Saarland, Entscheidung vom 05.03.2014 - 1 K 1265/11 (https://dejure.org/2014,16382)
FG Saarland, Entscheidung vom 05. März 2014 - 1 K 1265/11 (https://dejure.org/2014,16382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immobilientransaktion im Jahr 2006 als eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines Bürogebäudekomplexes durch einen Bauträger in Sanierungs- und Veräußerungsabsicht und tatsächlicher Veräußerung erst nach mehrjähriger Vermietungstätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines Bürogebäudekomplexes durch einen Bauträger in Sanierungs- und Veräußerungsabsicht und tatsächlicher Veräußerung erst nach mehrjähriger Vermietungstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1240
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 28.10.2010 - V R 22/09

    Anforderungen an Geschäftsveräußerung - Richtlinienkonforme Auslegung des § 1

    Auszug aus FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11
    Ein Vermietungsunternehmen, das der Erwerber fortführen könnte, liegt dann mangels nachhaltiger Vermietung nicht vor (BFH vom 24. Februar 2005 V R 45/02, BStBl II 2007, 61; vom 28. Oktober 2010 V R 22/09, BFH/NV 2011, 854; Robisch in Bunjes/Geist UStG, 11. Aufl. 2012, Rn 120 ff. zu § 1; Oelmaier in Sölch-Ringleb UStG, Stand März 2012, Rn 189 zu § 1).

    Der BFH hat das Urteil mit Entscheidung vom 28. Oktober 2010 (V R 22/09, BFH/NV 2011, 854) mit der Begründung aufgehoben, dass Immobilientransaktionen von bestimmter Größe in aller Regel erst im Anschluss an längere Vertragsverhandlungen abgeschlossen würden, so dass es nahe liegt, dass der Veräußerer zunächst das Grundstück vermietet/verpachtet, um das Objekt dann mehrere Monate später (im Entscheidungsfall 6 Monate) gewinnbringender verkaufen zu können.

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 28. Oktober 2010 (V R 22/09, BFH/NV 2011, 854), in dem die Vermietung vor Verkauf ca. 6 Monate andauerte, ausgeführt, dass dies gegen ein "hinreichend verfestigtes Verpachtungsunternehmen" spreche.

  • BFH, 24.02.2005 - V R 45/02

    Keine Geschäftsveräußerung mangels Fortführung der wirtschaftliche Tätigkeit des

    Auszug aus FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11
    Nach dem BFH-Urteil vom 24. Februar 2005 (V R 45/02) mache das Fortführen der Mietverträge des Veräußerers durch den Erwerber einen Bauträger-Veräußerer nicht zum Vermietungsunternehmer.

    Der Beklagte hat mit Schriftsatz vom 1. Februar 2013 die Mietverhältnisse an sich sowie deren Dauer unstreitig gestellt (Bl. 293) und nachdrücklich seiner Auffassung Ausdruck verliehen, dass der innere Wille der Verkäuferin sehr wohl erheblich sei (so auch BFH vom 24.Februar 2005 V R 45/02 und vom 18. September 2008 V R 21/07).

    Ein Vermietungsunternehmen, das der Erwerber fortführen könnte, liegt dann mangels nachhaltiger Vermietung nicht vor (BFH vom 24. Februar 2005 V R 45/02, BStBl II 2007, 61; vom 28. Oktober 2010 V R 22/09, BFH/NV 2011, 854; Robisch in Bunjes/Geist UStG, 11. Aufl. 2012, Rn 120 ff. zu § 1; Oelmaier in Sölch-Ringleb UStG, Stand März 2012, Rn 189 zu § 1).

  • FG Sachsen, 13.11.2002 - 4 K 88/99

    Korrektur des Vorsteuerabzugs nach Rückgängigmachung des Verzichts auf die

    Auszug aus FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11
    Das vom Beklagten zitierte Urteil des sächsischen Finanzgerichts vom 13. November 2002 (4 K 88/99, juris) sei durch Urteil des BFH vom 6. Oktober 2005 (V R 8/04, BFH/NV 2006, 835) aufgehoben worden und betreffe ohnehin nur den Fall, in dem der Leistende eine Rechnung erstellt habe.

    Denn wenn schon nicht der Kaufvertrag geändert würde, müsse wenigstens aus einer neuen Rechnung erkennbar sein, dass die Ausgangsrechnung berichtigt werde (Sächsisches Finanzgericht vom 13. November 2002 4 K 88/99).

    Die Frage des wirksamen Verzichts auf die Steuerbefreiung und eines ggf. erfolgten Widerrufs, auf die der Beklagte unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Sächsischen FG vom 13. November 2002 4 K 88/99, juris hinweist, stellt sich nicht, da es vorliegend nicht um die Frage der Umqualifizierung einer steuerpflichtigen in eine steuerfreie Leistung geht.

  • BFH, 30.04.2009 - V R 4/07

    Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der

    Auszug aus FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11
    Es muss also ein verfestigtes Vermietungs-/Verpachtungsunternehmen vor und nach der Grundstücksübertragung bestehen (vgl. BFH vom 1. April 2004 V B 112/03, BStBl II 2004, 802; BFH vom 7. Juli 2005 V R 78/03, BStBl II 2005, 849; vom 30. April 2009 V R 4/07, BStBl II 2009, 863).

    Handelt es sich um ein Gebäude mit mehreren Vermietungseinheiten, gilt dies auch dann, wenn das Gebäude nur teilweise vermietet oder verpachtet ist, die nicht genutzten Flächen aber zur Vermietung oder Verpachtung bestimmt sind, da hinsichtlich dieser Flächen auf die Fortführung der bisherigen Vermietungs- oder Verpachtungsabsicht abzustellen ist (BFH vom 30. April 2009 V R 4/07, BStBl II 2009, 863 zu einem Gebäude, das zu 37 % vermietet war).

  • BFH, 18.01.2005 - V R 53/02

    Keine Geschäftsveräußerung bei Veräußerung eines im Besitzunternehmen nicht mehr

    Auszug aus FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11
    § 1 Abs. 1a UStG dient der Umsetzung von Art. 5 Abs. 8 und Art. 6 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG - jetzt Mehrwertsteuersystemrichtlinie) in nationales Recht und ist entsprechend dieser Bestimmung richtlinienkonform auszulegen (vgl. z.B. BFH vom 18. Januar 2005 V R 53/02, BStBl II 2007, 730).

    Die Veräußerung eines einzelnen Grundstücks ohne Übergang von Miet- oder Pachtverträgen führt nicht zu einer Geschäftsveräußerung, da es sich nicht um die Übertragung eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils handelt, mit dem eine selbständige Tätigkeit fortgeführt werden kann (BFH vom 18. Januar 2005 V R 53/02, BStBl II 2007, 730; vom 11. Oktober 2007 V R 57/06, BStBl II 2008, 447).

  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

    Auszug aus FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11
    Subjektive Ansichten seien unmaßgeblich; es komme nur auf die objektive Gegebenheit der Übertragbarkeit eines Unternehmensteils an (so EuGH vom 27. November 2003 C- 497/01 a.a.O. - Bl. 288).

    Die Bestimmung bezweckt nach der Rechtsprechung des EuGH, die Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu erleichtern und zu vereinfachen (EuGH vom 27. November 2003 C-497/01, Zita Modes, Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128 Rn. 32) und erfasst dementsprechend die Übertragung von Geschäftsbetrieben und von selbständigen Unternehmensteilen, die als Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann (EuGH vom 27. November 2003 C-497/01, Zita Modes, Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128 Rn. 39 f.).

  • BFH, 23.08.2007 - V R 14/05

    Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG 1999

    Auszug aus FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11
    Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist nicht erforderlich (BFH vom 28. November 2002 V R 3/01, BStBl II 2004, 665, vom 23. August 2007 V R 14/05, BStBl II 2008, 165).

    Der Fortsetzung der bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit steht es nicht entgegen, wenn der Erwerber den von ihm erworbenen Geschäftsbetrieb in seinem Zuschnitt ändert oder modernisiert (BFH vom 23. August 2007 V R 14/05, BStBl II 2008, 165).

  • BFH, 18.09.2008 - V R 21/07

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übereignung eines noch zu bebauenden

    Auszug aus FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11
    Ähnlich verhalte es sich im BFH-Urteil vom 18. September 2008 (V R 21/07).

    Der Beklagte hat mit Schriftsatz vom 1. Februar 2013 die Mietverhältnisse an sich sowie deren Dauer unstreitig gestellt (Bl. 293) und nachdrücklich seiner Auffassung Ausdruck verliehen, dass der innere Wille der Verkäuferin sehr wohl erheblich sei (so auch BFH vom 24.Februar 2005 V R 45/02 und vom 18. September 2008 V R 21/07).

  • BFH, 26.04.2012 - V R 2/11

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung

    Auszug aus FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11
    Ein maßgebliches Kriterium ist hierbei auch die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens (vgl. BFH vom 26. April 2012 V R 2/11, BFH/NV 2012, 1285 m.w.N.).
  • BFH, 11.10.2007 - V R 57/06

    Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1a UStG bei Veräußerung verpachteter

    Auszug aus FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11
    Die Veräußerung eines einzelnen Grundstücks ohne Übergang von Miet- oder Pachtverträgen führt nicht zu einer Geschäftsveräußerung, da es sich nicht um die Übertragung eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils handelt, mit dem eine selbständige Tätigkeit fortgeführt werden kann (BFH vom 18. Januar 2005 V R 53/02, BStBl II 2007, 730; vom 11. Oktober 2007 V R 57/06, BStBl II 2008, 447).
  • BFH, 07.07.2005 - V R 78/03

    Zur Unternehmereigenschaft bei Überlassung eines Betriebsgrundstücks an den

  • BFH, 01.04.2004 - V B 112/03

    Grundstücksverkauf als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung

  • FG Düsseldorf, 29.04.2009 - 1 K 2778/05

    Schaffung eines Ausgleichs durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die

  • BFH, 06.05.2010 - V R 25/09

    Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung ohne Übergang eines

  • BFH, 28.11.2002 - V R 3/01

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

  • EuGH, 26.01.2012 - C-218/10

    ADV Allround - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 9, 17 und 18 -

  • BFH, 06.10.2005 - V R 8/04

    USt: Rückgängigmachung des Verzichts auf Steuerbefreiung

  • FG Hamburg, 20.04.2010 - 3 K 3/09

    Umsatzsteuerrecht: EuGH-Vorlage zum Rechtsbegriff "Gestellung von Personal" und

  • BFH, 12.08.2015 - XI R 16/14

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übertragung eines vermieteten

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 5. März 2014  1 K 1265/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Vorentscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1240 veröffentlicht.

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2014 - 7 K 7283/12

    Abgrenzung Grundstücklieferung/Geschäftsveräußerung im Ganzen

    Denn nach ständiger Rechtsprechung liegt kein vom Erwerber fortführungs-fähiges Vermietungsunternehmen vor, wenn die unternehmerische Tätigkeit des Veräußerers im Wesentlichen darin besteht, ein Gebäude zu errichten und Mieter für die einzelnen Mieteinheiten zu finden, um es im Anschluss an die Fertigstellung aufgrund der bereits erfolgten Vermietung besser veräußern zu können (BFH, Urteile vom 24.02.2005 V R 45/02, BFHE 210, 146, BStBl II 2007, 61; vom 18.09.2008 V R 21/07, BFHE 222, 170, BStBl II 2009, 254; vom 28.10.2010 V R 22/09, BFH/NV 2011, 854; Niedersächsisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 30.09.2010 16 K 30/10, juris; FG des Saarlandes, Urteil vom 05.03.2014 1 K 1265/11, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2014, 1240, Revision anhängig unter dem Az. XI R 16/14).

    Umgekehrt hat das FG des Saarlandes eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht als unbeachtlich angesehen, wenn gleichwohl das später veräußerte Objekt für zwei bis drei Jahre vermietet wurde, und ein fortführungsfähiges Vermietungsunternehmen bejaht (Urteil vom 05.03.2014 1 K 1265/11, EFG 2014, 1240, Revision anhängig unter dem Az. XI R 16/14; zustimmend Friedrich-Vache, Mehrwertsteuerrecht -MwStR- 2014, 629).

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